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Vereinigungsfreiheit
„Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.„ Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (A/RES/217, UN-Doc. 217/A-(III)) oder kurz AEMR Impressum/Datenschutz/Datensicherheit
Veröffentlicht unter ragbagmenschenrechte
Verschlagwortet mit 10.12.1948, 12, 1210, 12101948, AEMR, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Gruppenzugehörigkeit, Vereinigungsfreiheit, Zwang
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