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Gedankenfreiheit, Gewissensfreiheit, Religionsfreiheit
„Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, … Weiterlesen
Veröffentlicht unter ragbagmenschenrechte
Verschlagwortet mit 10.12.1948, 12, 1210, 12101948, AEMR, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Ausübung, Überzeugung, Gedankenfreiheit, Gemeinschaft, Gewissensfreiheit, Gottesdienst, Kulthandlungen, Lehre, Religionsfreiheit, Weltanschauung
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